RECHTSHINWEISE/
AGBs für Besucher und Kartenkäufer des EQUINOX
Musikfestivals
Durch das Zugreifen auf und Verwenden dieser Website erkennen Sie die
nachfolgend aufgeführten Bestimmungen ohne
Einschränkungen
und in ihrem gesamten Umfang an. Der Zugriff auf diese
Internet-Präsenz unterliegt sowohl den nachfolgend
aufgeführten rechtlichen Grundlagen als auch den derzeit in
Deutschland gültigen Gesetzen.
Mit dem Erwerb einer oder mehrer Eintrittskarten akzeptiert der
Bezieher die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen
des
Festivals EQUINOX Musikfestival Köln, Durchführender:
Hartmut
Schulz, Lukasstr. 12d, 50823 Köln (nachfolgend "EQUINOX
Musikfestival" genannt):
Durch die vom EQUINOX Musikfestival angenommene und bestätigte
Bestellung einer oder mehrerer Eintrittskarte/n kommt hinsichtlich des
Veranstaltungsbesuches eine Vertragsbeziehung zwischen dem Bezieher
bzw. Inhaber der Eintrittskarte und EQUINOX Musikfestival als
Veranstalter zustande. Dies gilt sowohl für Eintrittskarten zu
den
Konzerten als auch zu den Workshops und Vorträgen.
Alle Ansprüche, welche den Vertrag über den
Veranstaltungsbesuch betreffen, etwa die Art und Weise der
Durchführung einer Veranstaltung, die Preisgestaltung oder
eine
mögliche Absage, sind direkt an EQUINOX Musikfestival zu
richten.
EQUINOX Musikfestival behält sich Programm-, Besetzungs- und
Gastronomieänderungen vor.
Es besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Rücknahme
der
Karten. Sofern Eintrittskarten wegen einer Veranstaltungsabsage
zurückgenommen werden, erfolgt die Rücknahme und die
Rückerstattung des Kaufpreises im Regelfall nur bis zu zwei
Wochen
nach dem Veranstaltungstermin und bei der Vorverkaufsstelle, bei der
die Karten erworben wurden. Im Falle einer Rücknahme der
Karten
sind über das Internet-Angebot der EQUINOX
Musikfestival-Website
gekaufte Karten per Post an folgende Adresse zurückzuschicken:
EQUINOX Musikfestival, Hartmut Schulz, Lukasstr. 12d, 50823
Köln.
Neben der Vorverkaufsgebühr wird für einen
unmittelbar bei
EQUINOX Musikfestival vorgenommenen Bestellung je Bestellvorgang bei zu
versendenden Eintrittskarten keine Bearbeitungsgebühr
erhoben.
Übersendet EQUINOX Musikfestival dem Käufer auf
seinen Wunsch
Eintrittskarten, so trägt dieser das Versandrisiko. EQUINOX
Musikfestival ist weder in diesem Fall noch wenn der Karteninhaber eine
Eintrittskarte verliert zur Ersatzbeschaffung verpflichtet.
EQUINOX Musikfestival haftet bei Vorsatz im Umfang
unbeschränkt
oder bei grober Fahrlässigkeit ebenfalls
unbeschränkt, wenn
wesentliche Vertragspflichten verletzt werden. Bei grober
Fahrlässigkeit ist die Haftung auf den vertragstypischen
unmittelbaren Durchschnittsschaden beschränkt, wenn nur
unwesentliche Vertragspflichten verletzt wurden. In gleichem Umfang ist
die Haftung begrenzt bei leicht fahrlässiger Verletzung
wesentlicher Vertragspflichten. Bei leicht fahrlässiger
Verletzung
unwesentlicher Vertragspflichten haftet EQUINOX Musikfestival nicht.
Soweit die Haftung von EQUINOX Musikfestival ausgeschlossen oder
beschränkt ist, gilt dies auch für die Haftung der
eingeschalteten Erfüllungs und Verrichtungsgehilfen. EQUINOX
Musikfestival haftet nicht für Störungen, die durch
außerhalb ihres Einflussbereichs liegende Umstände
verursacht werden. Dies gilt insbesondere für
Beeinträchtigungen, die auf den Ausfall oder die
Störung des
Telefonkommunikationsnetzes und der Stromversorgung
zurückzuführen sind.
Gefährliche Gegenstände wie Gasbehälter,
pyrotechnische
Artikel, Fackeln, Waffen jeder Art sowie Gegenstände, die sich
als
Wurfgeschosse verwenden lassen (insbesondere Flaschen und Dosen),
dürfen bei keiner Veranstaltung mitgebracht werden.
Tonbandgeräte, Film-, Foto- oder Videokameras dürfen
bei der
Veranstaltung nicht mitgeführt oder betrieben werden.
Aufnahmen
jedweder Form sind untersagt - jeder Missbrauch wird strafrechtlich
verfolgt.
Der Eintrittskartenerwerber bzw. -inhaber nimmt Kenntnis davon, dass
Bild- und Tonaufnahmen von Seiten der Veranstalter jederzeit gemacht
werden können und genehmigt dies durch den Kauf der
Eintrittskarte
ausdrücklich. Er genehmigt ebenso, diese Bildaufnahmen
über
einen Sender auszustrahlen.
Trifft ein Kartenerwerber oder Karteninhaber erst nach dem Beginn einer
Veranstaltung ein, verliert er bis zur nächsten
Veranstaltungspause das Recht auf den auf der Karte ausgewiesenen
Sitzplatz.
Der Weiterverkauf von bei EQUINOX Musikfestival erworbenen
Eintrittskarten zu einem höheren Preis als dem auf dem Ticket
angegebenen Endpreis ist untersagt.
Bei Zuwiderhandlung gegen die EQUINOX
Musikfestival-Geschäftsbedingungen behält sich
EQUINOX
Musikfestival als Veranstalter bzw. der Hausrechtsinhaber vor,
Karteninhaber vom Veranstaltungsort zu verweisen bzw. ein
grundsätzliches Hausverbot auszusprechen.
Die personenbezogenen Daten der Eintrittskartenkäufer werden
unter
Einhaltung des Datenschutzrechtes in dem für die
Durchführung
des Vertrages erforderlichen Umfang im automatisierten Verfahren
erhoben, bearbeitet und genutzt. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt
nicht.
Für Streitigkeiten ist Köln als Gerichtsstand
vereinbart.
Erfüllungsort für die Zurverfügungstellung
der
bestellten Eintrittskarten ist Köln.
II.
RECHTSHINWEISE/ AGBs für die Schaltung von Anzeigen in
Publikationen des EQUINOX Musikfestivals
Im Folgenden wird die Veranstaltungsreihe
EQUINOX Musikfestival Köln
Hartmut Schulz
Lukasstr. 12d
D- 50823 Köln
Tel.: 0221-222 90 10
Mobil: 0172 - 5877 391
E-Mail: info (at) equinox-festival.de
Pers.Id. 60 481 392 057
St. Nr. 222/2107/0253
unter dem Namen EQUINOX Musikfestival Köln aufgeführt.
Werbeanzeigenvertrag und Geltungsbereich
Werbeanzeigenvertrag im Sinne der nachfolgenden Allgemeinen
Geschäftsbedingungen ist der Vertrag über die
Veröffentlichung von Werbeanzeigen eines beliebigen
Auftraggebers
in den Printpublikationen oder auf den Internet-Seiten des EQUINOX
Musikfestivals Köln zum Zwecke der Verbreitung. Für
den
Anzeigenvertrag gelten ausschließlich unsere Allgemeinen
Geschäftsbedingungen; entgegenstehende oder von unseren
Allgemeinen Geschäftsbestimmungen abweichende Allgemeine
Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht
Vertragsbestandteil, es sei denn wir hätten
ausdrücklich
schriftlich ihrer Geltung zugestimmt.
Bestellung/Vertragsschluß
Alle Bestellungen sind entweder schriftlich per Fax oder Post oder
online an uns zu richten. Der Anzeigenvertrag kommt zustande, wenn a)
wir schriftlich, online oder per e-mail den Anzeigenauftrag
bestätigen oder b) wir die Werbeanzeige in der
gewünschten
Printpublikation oder im Internet veröffentlichen.
Ablehnungsbefugnis
EQUINOX Musikfestival Köln behält sich vor,
Anzeigenaufträge wegen ihres Inhalts, der Herkunft oder der
technischen Form nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten
Grundsätzen nicht zu veröffentlichen. Dies gilt
besonders,
wenn der Inhalt der Werbeanzeige gegen gesetzliche oder
behördliche Verbote oder gegen die guten Sitten
verstößt bzw. die Veröffentlichung
für uns aus
sonstigen Gründen unzumutbar ist.
Wir sind berechtigt die Anzeigen, deren Inhalte gegen gesetzliche oder
behördliche Verbote oder gegen die guten Sitten
verstoßen,
ohne vorherige Abmahnung des Auftraggebers aus dem Angebot zu nehmen.
Der Auftraggeber wird von einer solchen Maßnahme
unverzüglich unterrichtet. Ein Erstattungsanspruch des
Auftraggebers wird hierdurch nicht begründet.
Inhalt und Rechte an der Anzeige/Urheberrechte
Für den Inhalt, insbesondere dessen Richtigkeit und rechtliche
Zulässigkeit, der zur Schaltung der Anzeigen zur
Verfügung
gestellten Text- und Bildunterlagen trägt allein der
Auftraggeber
die Verantwortung. EQUINOX Musikfestival Köln ist nicht
verpflichtet, die Anzeige auf die Beeinträchtigung der Rechte
Dritter hin zu überprüfen. Der Auftraggeber ist
verpflichtet
EQUINOX Musikfestival Köln von Ansprüchen Dritter
freizustellen, die in irgendeiner Weise aus der Ausführung des
Anzeigenauftrages gegen das EQUINOX Musikfestival Köln
erwachsen
könnten.
Sofern im Rahmen der Veröffentlichung der Anzeige
geschützte
Markenrechte benutzt werden, wird hiermit die Genehmigung zu deren
Nutzung erteilt. Der Auftraggeber sichert zu, dass er zur Erteilung der
Genehmigung berechtigt ist.
Wir erwerben an allen von uns erstellten und veröffentlichten
Werbeanzeigen die alleinigen Urheberrechte und/oder anderen
Leistungsschutzrechte. Mit der Zahlung des Entgeltes durch den
Auftraggeberist, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart wurde,
keine Abtretung von Urheberrechten und/oder anderen
Leistungsschutzrechten an den Auftraggeber oder der für ihn
tätigen Agentur verbunden. Sofern die von uns
veröffentlichte
Werbeanzeige durch den Auftraggeber selbst bzw. einer für
diesen
tätigen Agentur erstellt wurde, räumt der
Auftraggeber
hiermit uns das ausschließliche Nutzungsrecht ein, die
Werbeanzeige in Bezug auf alle Nutzungsarten zu nutzen, die im
Zusammenhang mit der Veröffentlichung der Werbeanzeige stehen.
Insbesondere werden wir hierdurch auch berechtigt, rechtswidrige
Eingriffe in das Urheberrecht durch Dritte im Rahmen der
Veröffentlichung im eigenen Namen abzuwehren bzw. hieraus
resultierende Schadensersatzansprüche geltend zu machen.
Alle von uns veröffentlichten Informationen (Texte, Bilder,
Preise
usw.) unterliegen dem Copyright des EQUINOX Musikfestivals
Köln.
Ausgenommen hiervon sind jedoch von uns veröffentlichte
Informationen, deren Erstellung vom Auftraggeber selbst bzw. einer
für diesen tätigen Agentur übernommen wurde.
Nur in
diesen Fällen liegt das Copyright nicht bei uns, sondern bei
dem
jeweiligen Auftraggeber bzw. der für ihn tätigen
Agentur.
Beginn der Veröffentlichung
Der Zeitpunkt oder der Beginn der Veröffentlichung erfolgt zu
dem
mit dem Auftraggeber schriftlich oder per e-mail vereinbarten Zeitpunkt.
Der Auftraggeber ist, sofern nicht anders vereinbart, verantwortlich
für die vollständige Anlieferung einwandfreier,
geeigneter
Anzeigenmittel. Dies hat bis spätestens 10 Werktage vor einem
vereinbarten Drucktermin bei Printpublikationen oder 5 Werktage vor
Schaltungsbeginn bei Internetpublikationen zu erfolgen.
Verzögerungen, die in Folge des Inhalts des durch den
Auftraggeber
zur Veröffentlichung gestellten Anzeigentextes entstehen,
seien
sie inhaltlich oder technisch bedingt, sind allgemein durch uns nicht
zu vertreten.
Preise und Zahlungsbedingungen
Der Auftraggeber zahlt an das EQUINOX Musikfestival Köln
für
seine Anzeigenschaltung vorbehaltlich einer anderen schriftlichen
Abrede die sich aus unserer im Internet online über die Domain
"www.equinox-musikfestival.de" abrufbare Preisliste ergebende
Vergütung. Maßgebend ist die Preisliste, die zum
Zeitpunkt
der Zugangs des Antrags des Auftraggebers von uns im Internet
veröffentlicht wird.
Die Rechnung wird von uns unverzüglich nach Abnahme eines
Belegexemplars der Anzeigenseite durch den Auftraggeber erstellt und
dem Auftraggeber übersandt. Die Rechnung ist ohne
Abzüge 14
Tagen nach Rechnungsstellung fällig und zahlbar.
Kommt der Auftraggeber in Zahlungsverzug, so sind wir berechtigt,
Verzugszinsen in Höhe 3% über dem jeweiligen
Basiszinssatz
der Deutschen Bundesbank p.a. zu fordern. Falls wir in der Lage sind,
einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen, sind wir berechtigt
diesen geltend zu machen. Der Auftraggeber ist jedoch berechtigt, uns
nachzuweisen, dass uns als Folge des Zahlungsverzuges kein oder ein
wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
Ort der Veröffentlichung von Internetanzeigen, Linking/Framing
Der Auftraggeber erklärt, vorbehaltlich einer anderen
Mitteilung,
durch die Einbeziehung dieser AGB, dass er die
Veröffentlichung
seiner Werbeanzeigen ausschließlich durch uns
wünscht. Vor
diesem Hintergrund wird der Auftraggeber darauf hingewiesen, dass nach
dem gegenwärtigen Stand der Technik nicht gänzlich
ausgeschlossen werden kann, dass die auf unseren Internet-Seiten
veröffentlichten Werbeanzeigen auch durch andere
Internet-Anbieter
kopiert, gelinkt und/oder mit Hilfe von Frames, als eigenes Angebot
getarnt, zusätzlich veröffentlicht werden. Wir werden
uns
bemühen, im Rahmen des technisch und rechtlich
Möglichen ein
Kopieren, ein Linking und/oder ein Framing im vorgenannten Sinne zu
unterbinden. Hierzu erteilt uns der Auftraggeber bereits jetzt alle
gegebenenfalls erforderlichen Zustimmungserklärungen. Sollte
es
dennoch zu einem unberechtigten Linking und/oder Framing kommen, so
kann der Auftraggeber daraus gegen uns keinerlei Ansprüche
herleiten.
Änderung des Anzeigentextes
Wir sind verpflichtet, auf Anforderung des Auftraggebers
Änderungen an der durch uns verbreiteten Werbeanzeige des
Auftraggebers vorzunehmen, sofern uns dies technisch und/ oder vom
Zeitpunkt der Publikation her und/ oder inhaltlich zumutbar ist.
Ausgeschlossen sind alle Veränderungen, welche die
Identität
der Anzeige betreffen, so dass im Falle der Änderung nicht
mehr
die ursprüngliche, sondern eine neue Werbung ausgeschrieben
würde.
Änderungen, die mit geringen Aufwand durch uns zu bewirken
sind,
werden kostenlos durchgeführt. Ist dies nicht gegeben, so
werden
wir hierüber den Auftraggeber unterrichten und gegen
Berechnung
der aufwandsabhängigen Kosten, die gewünschte
Änderung
der Werbeanzeige erst dann vornehmen, wenn eine entsprechende
schriftliche bzw. durch e-mail erfolgende Bestätigung des
Auftraggebers uns zugegangen ist.
Gewährleistung
Wir gewährleisten eine dem jeweils üblichen
technischen
Standard entsprechende, bestmögliche Wiedergabe der
Werbeanzeige.
Dem Auftraggeber ist jedoch bekannt, dass es nach dem Stand der Technik
nicht möglich ist, ein von Fehlern vollkommen freies Programm
zu
erstellen.
Ein Fehler in der Darstellung der Werbeanzeige liegt insbesondere nicht
vor, wenn er hervorgerufen wird durch: a - Printpublikationen
* geringfügig abweichende
Farbwiedergabe er
Anzeige, bedingt durch die Druckart oder das verwendete Papier
* geringfügig abweichendes
Format durch Schnitt- oder Formatierungsprozesse während der
Drucklegung
b - Internetpublikationen
* die Verwendung einer nicht geeigneten
Darstellungssoft- und/oder -hardware (z.B. Browser)
* Störung der
Kommunikationsnetze anderer
Betreiber Rechnerausfall bei einem Internet-Access-Provider oder bei
einem Online-Dienst
* unvollständige und/oder nicht
aktualisierte
Angebote auf sogenannten Proxy-Servern. (Zwischenspeichern)
kommerzieller und nicht-kommerzieller Provider und Online-Dienste.
Bei von uns zu vertretender mangelhafter Wiedergabe der Werbeanzeige
hat der Auftraggeber Anspruch auf eine einwandfreie Ersatzanzeige in
einer vom Auftraggeber zu bestimmenden späteren Publikation,
jedoch nur in dem Umfang, in dem der Zweck der Werbeanzeige
beeinträchtigt wurde. Sind wir hierzu nicht bereit oder in der
Lage, verweigern wir diese oder verzögert sie sich
über
angemessene Fristen hinaus aus Gründen, die wir zu vertreten
haben, oder schlägt in sonstiger Weise die Schaltung einer
Ersatzanzeige fehl, so ist der Auftraggeber nach seiner Wahl
berechtigt, Rückgängigmachung des Vertrages
(Wandlung) oder
Herabsetzung des Anzeigenpreises (Minderung) zu verlangen.
Mängelrüge
Bei beiderseitigen Handelsgeschäften hat der Auftraggeber die
geschaltete Anzeige unverzüglich nach der ersten Schaltung zu
prüfen und etwaige Mängel unverzüglich zu
rügen.
Die Rügefrist bei derartigen Handelsgeschäften
beginnt bei
offenen Mängeln mit der Übersendung des Belegs der
Anzeige,
bei verdeckten Mängeln mit ihrer Entdeckung.
Unterlässt der
Auftraggeber die Mängelrüge, so gilt die Schaltung
der
Anzeige als mangelfrei genehmigt.
Haftung
Eine Haftung des EQUINOX Musikfestivals Köln sowie deren
Vertretern oder Erfüllungsgehilfen auf Schadensersatz,
insbesondere wegen Verzugs, Nichterfüllung,
Schlechterfüllung
oder unerlaubter Handlung besteht nur bei Verletzung von
Kardinalpflichten, auf deren Erfüllung der Auftraggeber in
besonderem Maße vertrauen darf. Der Haftungsausschluss gilt
nicht
für die Fälle des Vorsatzes und der groben
Fahrlässigkeit oder für eine Haftung wegen
zugesicherter
Eigenschaften.
Soweit Kardinalpflichten in dem vorgenannten Sinne fahrlässig
verletzt werden, ist die Haftung auf den vertragstypischen Schaden
(Preis der Stellenanzeige) begrenzt.
Gegenüber Kaufleuten ist in jedem Fall die Haftung
für grobe
und leichte Fahrlässigkeit, bei Erfüllungsgehilfen,
die nicht
gesetzliche Vertreter oder leitende Angestellte sind, auch für
Vorsatz, auf den üblicherweise und typischerweise in
derartigen
Fällen voraussehbaren und vom Auftraggeber nicht
beherrschbaren
Schaden begrenzt.
EQUINOX Musikfestival Köln haftet im Zusammenhang mit der
Veröffentlichung der Werbeanzeigen nicht
* für fehlerhaft empfangene
oder auf Datenträgern übersandte oder
übertragene Daten,
* wenn seitens des Informationsanbieters
/ Netz- und
Netzdienste-Anbieters im Rahmen der mit dem Kunden getroffenen
Datenübertragungsvereinbarung keine Freischaltung oder
Datenübertragung erfolgt,
* für Folgeschäden aus
einem Ausfall der Datenübertragung
* für inhaltlich und/oder
sachlich fehlerhafte
Daten (z.B. von Preisen oder Bild- und Textinformationen) sowie sich
daraus ergebende falsche Berechnungen.
* Es besteht keine Haftung des EQUINOX
Musikfestivals Köln für die übermittelten
Informationen
und zwar insbesondere nicht für deren
Vollständigkeit,
Richtigkeit oder Aktualität, auch nicht dafür, das
die
Informationen für den beabsichtigten Zweck des Kunden tauglich
sind
Aufbewahrung von Vorlagen - Archivierung von Anzeigen
Die vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Vorlagen zur
Anzeigenerstellung sind vom EQUINOX Musikfestival Köln nur auf
besondere schriftliche Anforderung des Auftraggebers an diesen
zurückzusenden. Die Pflicht zur Aufbewahrung endet drei Monate
nach Beendigung des Anzeigenvertrages.
Wir sind nicht verpflichtet, nach Beendigung des Anzeigenvertrages die
geschaltete Anzeige aufzubewahren oder anderweitig zu archivieren.
Laufzeiten / Kündigung
Die Laufzeit der Dienstleistungsverträge wird zwischen dem
EQUINOX
Musikfestival Köln und dem Auftraggeber im Rahmen der
Auftragsvergabe vereinbart. Der Anzeigenvertrag von Printpublikationen
beinhaltet dabei stillschweigend die Publikation als pdf-Datei auf der
Internetpräsenz des EQUINOX Musikfestivals Köln.
Geheimhaltung, Datenschutz
Die Vertragsparteien verpflichten sich, alle Informationen und Daten,
die sie vom Vertragspartner im Zusammenhang mit der
Durchführung
dieses Vertrages erhalten, vertraulich zu behandeln und Dritten nicht
zugänglich zu machen. Die Verpflichtung erstreckt sich
über
die Beendigung des Vertrages hinaus.
Der Auftraggeber wird hiermit gemäß § 33
Abs. 1
Bundesdatenschutzgesetz davon unterrichtet, dass wir seine
personenbezogenen Daten in maschinenlesbarer Form speichern und
für Vertragszwecke maschinell verarbeiten.
Sonstiges
Erfüllungsort des Vertrages ist 50823 Köln.
Für die
Gewährleistungsbedingungen und die gesamte Rechtsbeziehung
zwischen dem EQUINOX Musikfestival Köln und Kunden gilt das
Recht
der Bundesrepublik Deutschland
Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des
öffentlichen
Rechts oder öffentliches Sondervermögen oder hat er
keinen
allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland, so ist
Köln ausschließlicher Gerichtsstand für
alle sich aus
dem Vertragsverhältnis ergebenen Streitigkeiten.
Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen
bedürfen zu
ihrer Wirksamkeit der Schriftform; dies gilt insbesondere auch
für
die Aufhebung dieser Regelung.
Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Vertragsparteien
gilt das
Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der einheitlichen
UN-Kaufgesetze.
Bei Unwirksamkeit einer der vorangehenden Bestimmungen bleibt die
Wirksamkeit der übrigen unberührt. Die unwirksame
Klausel
wird sodann einvernehmlich durch eine ersetzt, die wirtschaftlich und
ihrer Absicht nach der unwirksamen Klausel am nächsten kommt.
Änderung der AGB
Es gelten die bei der Benutzung jeweils aktuellen AGB des EQUINOX
Musikfestival Köln.
Die Vertragsparteien können die jeweils aktuellen AGB auch auf
ihr eigenes EDV-System laden und ausdrucken.
Köln, 11.05.2007, ergänzt 13.10.2008,
überarbeitet 21.07.2010
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