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Allgemeine Geschäftsbedingungen

RECHTSHINWEISE/ AGBs für Besucher und Kartenkäufer des EQUINOX Musikfestivals

Durch das Zugreifen auf und Verwenden dieser Website erkennen Sie die nachfolgend aufgeführten Bestimmungen ohne Einschränkungen und in ihrem gesamten Umfang an. Der Zugriff auf diese Internet-Präsenz unterliegt sowohl den nachfolgend aufgeführten rechtlichen Grundlagen als auch den derzeit in Deutschland gültigen Gesetzen.

Mit dem Erwerb einer oder mehrer Eintrittskarten akzeptiert der Bezieher die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Festivals EQUINOX Musikfestival Köln, Durchführender: Hartmut Schulz, Lukasstr. 12d, 50823 Köln (nachfolgend "EQUINOX Musikfestival" genannt):

Durch die vom EQUINOX Musikfestival angenommene und bestätigte Bestellung einer oder mehrerer Eintrittskarte/n kommt hinsichtlich des Veranstaltungsbesuches eine Vertragsbeziehung zwischen dem Bezieher bzw. Inhaber der Eintrittskarte und EQUINOX Musikfestival als Veranstalter zustande. Dies gilt sowohl für Eintrittskarten zu den Konzerten als auch zu den Workshops und Vorträgen.
Alle Ansprüche, welche den Vertrag über den Veranstaltungsbesuch betreffen, etwa die Art und Weise der Durchführung einer Veranstaltung, die Preisgestaltung oder eine mögliche Absage, sind direkt an EQUINOX Musikfestival zu richten.

EQUINOX Musikfestival behält sich Programm-, Besetzungs- und Gastronomieänderungen vor.

Es besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Rücknahme der Karten. Sofern Eintrittskarten wegen einer Veranstaltungsabsage zurückgenommen werden, erfolgt die Rücknahme und die Rückerstattung des Kaufpreises im Regelfall nur bis zu zwei Wochen nach dem Veranstaltungstermin und bei der Vorverkaufsstelle, bei der die Karten erworben wurden. Im Falle einer Rücknahme der Karten sind über das Internet-Angebot der EQUINOX Musikfestival-Website gekaufte Karten per Post an folgende Adresse zurückzuschicken: EQUINOX Musikfestival, Hartmut Schulz, Lukasstr. 12d, 50823 Köln.

Neben der Vorverkaufsgebühr wird für einen unmittelbar bei EQUINOX Musikfestival vorgenommenen Bestellung je Bestellvorgang bei zu versendenden Eintrittskarten keine Bearbeitungsgebühr erhoben. 

Übersendet EQUINOX Musikfestival dem Käufer auf seinen Wunsch Eintrittskarten, so trägt dieser das Versandrisiko. EQUINOX Musikfestival ist weder in diesem Fall noch wenn der Karteninhaber eine Eintrittskarte verliert zur Ersatzbeschaffung verpflichtet.

EQUINOX Musikfestival haftet bei Vorsatz im Umfang unbeschränkt oder bei grober Fahrlässigkeit ebenfalls unbeschränkt, wenn wesentliche Vertragspflichten verletzt werden. Bei grober Fahrlässigkeit ist die Haftung auf den vertragstypischen unmittelbaren Durchschnittsschaden beschränkt, wenn nur unwesentliche Vertragspflichten verletzt wurden. In gleichem Umfang ist die Haftung begrenzt bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten haftet EQUINOX Musikfestival nicht. Soweit die Haftung von EQUINOX Musikfestival ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die Haftung der eingeschalteten Erfüllungs und Verrichtungsgehilfen. EQUINOX Musikfestival haftet nicht für Störungen, die durch außerhalb ihres Einflussbereichs liegende Umstände verursacht werden. Dies gilt insbesondere für Beeinträchtigungen, die auf den Ausfall oder die Störung des Telefonkommunikationsnetzes und der Stromversorgung zurückzuführen sind.

Gefährliche Gegenstände wie Gasbehälter, pyrotechnische Artikel, Fackeln, Waffen jeder Art sowie Gegenstände, die sich als Wurfgeschosse verwenden lassen (insbesondere Flaschen und Dosen), dürfen bei keiner Veranstaltung mitgebracht werden.

Tonbandgeräte, Film-, Foto- oder Videokameras dürfen bei der Veranstaltung nicht mitgeführt oder betrieben werden. Aufnahmen jedweder Form sind untersagt - jeder Missbrauch wird strafrechtlich verfolgt.

Der Eintrittskartenerwerber bzw. -inhaber nimmt Kenntnis davon, dass Bild- und Tonaufnahmen von Seiten der Veranstalter jederzeit gemacht werden können und genehmigt dies durch den Kauf der Eintrittskarte ausdrücklich. Er genehmigt ebenso, diese Bildaufnahmen über einen Sender auszustrahlen.

Trifft ein Kartenerwerber oder Karteninhaber erst nach dem Beginn einer Veranstaltung ein, verliert er bis zur nächsten Veranstaltungspause das Recht auf den auf der Karte ausgewiesenen Sitzplatz.

Der Weiterverkauf von bei EQUINOX Musikfestival erworbenen Eintrittskarten zu einem höheren Preis als dem auf dem Ticket angegebenen Endpreis ist untersagt.

Bei Zuwiderhandlung gegen die EQUINOX Musikfestival-Geschäftsbedingungen behält sich EQUINOX Musikfestival als Veranstalter bzw. der Hausrechtsinhaber vor, Karteninhaber vom Veranstaltungsort zu verweisen bzw. ein grundsätzliches Hausverbot auszusprechen.

Die personenbezogenen Daten der Eintrittskartenkäufer werden unter Einhaltung des Datenschutzrechtes in dem für die Durchführung des Vertrages erforderlichen Umfang im automatisierten Verfahren erhoben, bearbeitet und genutzt. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht.

Für Streitigkeiten ist Köln als Gerichtsstand vereinbart. Erfüllungsort für die Zurverfügungstellung der bestellten Eintrittskarten ist Köln.

 

II. RECHTSHINWEISE/ AGBs für die Schaltung von Anzeigen in Publikationen des EQUINOX Musikfestivals

Im Folgenden wird die Veranstaltungsreihe

EQUINOX Musikfestival Köln
Hartmut Schulz
Lukasstr. 12d
D- 50823 Köln
Tel.: 0221-222 90 10
Mobil: 0172 - 5877 391
E-Mail: info (at) equinox-festival.de
Pers.Id. 60 481 392 057
St. Nr. 222/2107/0253

unter dem Namen EQUINOX Musikfestival Köln aufgeführt.

Werbeanzeigenvertrag und Geltungsbereich
Werbeanzeigenvertrag im Sinne der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Vertrag über die Veröffentlichung von Werbeanzeigen eines beliebigen Auftraggebers in den Printpublikationen oder auf den Internet-Seiten des EQUINOX Musikfestivals Köln zum Zwecke der Verbreitung. Für den Anzeigenvertrag gelten ausschließlich unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen; entgegenstehende oder von unseren Allgemeinen Geschäftsbestimmungen abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt.

Bestellung/Vertragsschluß
Alle Bestellungen sind entweder schriftlich per Fax oder Post oder online an uns zu richten. Der Anzeigenvertrag kommt zustande, wenn a) wir schriftlich, online oder per e-mail den Anzeigenauftrag bestätigen oder b) wir die Werbeanzeige in der gewünschten Printpublikation oder im Internet veröffentlichen.

Ablehnungsbefugnis
EQUINOX Musikfestival Köln behält sich vor, Anzeigenaufträge wegen ihres Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen nicht zu veröffentlichen. Dies gilt besonders, wenn der Inhalt der Werbeanzeige gegen gesetzliche oder behördliche Verbote oder gegen die guten Sitten verstößt bzw. die Veröffentlichung für uns aus sonstigen Gründen unzumutbar ist.
Wir sind berechtigt die Anzeigen, deren Inhalte gegen gesetzliche oder behördliche Verbote oder gegen die guten Sitten verstoßen, ohne vorherige Abmahnung des Auftraggebers aus dem Angebot zu nehmen. Der Auftraggeber wird von einer solchen Maßnahme unverzüglich unterrichtet. Ein Erstattungsanspruch des Auftraggebers wird hierdurch nicht begründet.

Inhalt und Rechte an der Anzeige/Urheberrechte
Für den Inhalt, insbesondere dessen Richtigkeit und rechtliche Zulässigkeit, der zur Schaltung der Anzeigen zur Verfügung gestellten Text- und Bildunterlagen trägt allein der Auftraggeber die Verantwortung. EQUINOX Musikfestival Köln ist nicht verpflichtet, die Anzeige auf die Beeinträchtigung der Rechte Dritter hin zu überprüfen. Der Auftraggeber ist verpflichtet EQUINOX Musikfestival Köln von Ansprüchen Dritter freizustellen, die in irgendeiner Weise aus der Ausführung des Anzeigenauftrages gegen das EQUINOX Musikfestival Köln erwachsen könnten.
Sofern im Rahmen der Veröffentlichung der Anzeige geschützte Markenrechte benutzt werden, wird hiermit die Genehmigung zu deren Nutzung erteilt. Der Auftraggeber sichert zu, dass er zur Erteilung der Genehmigung berechtigt ist.
Wir erwerben an allen von uns erstellten und veröffentlichten Werbeanzeigen die alleinigen Urheberrechte und/oder anderen Leistungsschutzrechte. Mit der Zahlung des Entgeltes durch den Auftraggeberist, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, keine Abtretung von Urheberrechten und/oder anderen Leistungsschutzrechten an den Auftraggeber oder der für ihn tätigen Agentur verbunden. Sofern die von uns veröffentlichte Werbeanzeige durch den Auftraggeber selbst bzw. einer für diesen tätigen Agentur erstellt wurde, räumt der Auftraggeber hiermit uns das ausschließliche Nutzungsrecht ein, die Werbeanzeige in Bezug auf alle Nutzungsarten zu nutzen, die im Zusammenhang mit der Veröffentlichung der Werbeanzeige stehen. Insbesondere werden wir hierdurch auch berechtigt, rechtswidrige Eingriffe in das Urheberrecht durch Dritte im Rahmen der Veröffentlichung im eigenen Namen abzuwehren bzw. hieraus resultierende Schadensersatzansprüche geltend zu machen.
Alle von uns veröffentlichten Informationen (Texte, Bilder, Preise usw.) unterliegen dem Copyright des EQUINOX Musikfestivals Köln. Ausgenommen hiervon sind jedoch von uns veröffentlichte Informationen, deren Erstellung vom Auftraggeber selbst bzw. einer für diesen tätigen Agentur übernommen wurde. Nur in diesen Fällen liegt das Copyright nicht bei uns, sondern bei dem jeweiligen Auftraggeber bzw. der für ihn tätigen Agentur.

Beginn der Veröffentlichung
Der Zeitpunkt oder der Beginn der Veröffentlichung erfolgt zu dem mit dem Auftraggeber schriftlich oder per e-mail vereinbarten Zeitpunkt.
Der Auftraggeber ist, sofern nicht anders vereinbart, verantwortlich für die vollständige Anlieferung einwandfreier, geeigneter Anzeigenmittel. Dies hat bis spätestens 10 Werktage vor einem vereinbarten Drucktermin bei Printpublikationen oder 5 Werktage vor Schaltungsbeginn bei Internetpublikationen zu erfolgen. Verzögerungen, die in Folge des Inhalts des durch den Auftraggeber zur Veröffentlichung gestellten Anzeigentextes entstehen, seien sie inhaltlich oder technisch bedingt, sind allgemein durch uns nicht zu vertreten.

Preise und Zahlungsbedingungen
Der Auftraggeber zahlt an das EQUINOX Musikfestival Köln für seine Anzeigenschaltung vorbehaltlich einer anderen schriftlichen Abrede die sich aus unserer im Internet online über die Domain "www.equinox-musikfestival.de" abrufbare Preisliste ergebende Vergütung. Maßgebend ist die Preisliste, die zum Zeitpunkt der Zugangs des Antrags des Auftraggebers von uns im Internet veröffentlicht wird.
Die Rechnung wird von uns unverzüglich nach Abnahme eines Belegexemplars der Anzeigenseite durch den Auftraggeber erstellt und dem Auftraggeber übersandt. Die Rechnung ist ohne Abzüge 14 Tagen nach Rechnungsstellung fällig und zahlbar.
Kommt der Auftraggeber in Zahlungsverzug, so sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe 3% über dem jeweiligen Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank p.a. zu fordern. Falls wir in der Lage sind, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen, sind wir berechtigt diesen geltend zu machen. Der Auftraggeber ist jedoch berechtigt, uns nachzuweisen, dass uns als Folge des Zahlungsverzuges kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

Ort der Veröffentlichung von Internetanzeigen, Linking/Framing
Der Auftraggeber erklärt, vorbehaltlich einer anderen Mitteilung, durch die Einbeziehung dieser AGB, dass er die Veröffentlichung seiner Werbeanzeigen ausschließlich durch uns wünscht. Vor diesem Hintergrund wird der Auftraggeber darauf hingewiesen, dass nach dem gegenwärtigen Stand der Technik nicht gänzlich ausgeschlossen werden kann, dass die auf unseren Internet-Seiten veröffentlichten Werbeanzeigen auch durch andere Internet-Anbieter kopiert, gelinkt und/oder mit Hilfe von Frames, als eigenes Angebot getarnt, zusätzlich veröffentlicht werden. Wir werden uns bemühen, im Rahmen des technisch und rechtlich Möglichen ein Kopieren, ein Linking und/oder ein Framing im vorgenannten Sinne zu unterbinden. Hierzu erteilt uns der Auftraggeber bereits jetzt alle gegebenenfalls erforderlichen Zustimmungserklärungen. Sollte es dennoch zu einem unberechtigten Linking und/oder Framing kommen, so kann der Auftraggeber daraus gegen uns keinerlei Ansprüche herleiten.

Änderung des Anzeigentextes
Wir sind verpflichtet, auf Anforderung des Auftraggebers Änderungen an der durch uns verbreiteten Werbeanzeige des Auftraggebers vorzunehmen, sofern uns dies technisch und/ oder vom Zeitpunkt der Publikation her und/ oder inhaltlich zumutbar ist. Ausgeschlossen sind alle Veränderungen, welche die Identität der Anzeige betreffen, so dass im Falle der Änderung nicht mehr die ursprüngliche, sondern eine neue Werbung ausgeschrieben würde.
Änderungen, die mit geringen Aufwand durch uns zu bewirken sind, werden kostenlos durchgeführt. Ist dies nicht gegeben, so werden wir hierüber den Auftraggeber unterrichten und gegen Berechnung der aufwandsabhängigen Kosten, die gewünschte Änderung der Werbeanzeige erst dann vornehmen, wenn eine entsprechende schriftliche bzw. durch e-mail erfolgende Bestätigung des Auftraggebers uns zugegangen ist.

Gewährleistung
Wir gewährleisten eine dem jeweils üblichen technischen Standard entsprechende, bestmögliche Wiedergabe der Werbeanzeige. Dem Auftraggeber ist jedoch bekannt, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, ein von Fehlern vollkommen freies Programm zu erstellen.

Ein Fehler in der Darstellung der Werbeanzeige liegt insbesondere nicht vor, wenn er hervorgerufen wird durch: a - Printpublikationen

    * geringfügig abweichende Farbwiedergabe er Anzeige, bedingt durch die Druckart oder das verwendete Papier
    * geringfügig abweichendes Format durch Schnitt- oder Formatierungsprozesse während der Drucklegung

b - Internetpublikationen

    * die Verwendung einer nicht geeigneten Darstellungssoft- und/oder -hardware (z.B. Browser)
    * Störung der Kommunikationsnetze anderer Betreiber Rechnerausfall bei einem Internet-Access-Provider oder bei einem Online-Dienst
    * unvollständige und/oder nicht aktualisierte Angebote auf sogenannten Proxy-Servern. (Zwischenspeichern) kommerzieller und nicht-kommerzieller Provider und Online-Dienste.


Bei von uns zu vertretender mangelhafter Wiedergabe der Werbeanzeige hat der Auftraggeber Anspruch auf eine einwandfreie Ersatzanzeige in einer vom Auftraggeber zu bestimmenden späteren Publikation, jedoch nur in dem Umfang, in dem der Zweck der Werbeanzeige beeinträchtigt wurde. Sind wir hierzu nicht bereit oder in der Lage, verweigern wir diese oder verzögert sie sich über angemessene Fristen hinaus aus Gründen, die wir zu vertreten haben, oder schlägt in sonstiger Weise die Schaltung einer Ersatzanzeige fehl, so ist der Auftraggeber nach seiner Wahl berechtigt, Rückgängigmachung des Vertrages (Wandlung) oder Herabsetzung des Anzeigenpreises (Minderung) zu verlangen.

Mängelrüge
Bei beiderseitigen Handelsgeschäften hat der Auftraggeber die geschaltete Anzeige unverzüglich nach der ersten Schaltung zu prüfen und etwaige Mängel unverzüglich zu rügen. Die Rügefrist bei derartigen Handelsgeschäften beginnt bei offenen Mängeln mit der Übersendung des Belegs der Anzeige, bei verdeckten Mängeln mit ihrer Entdeckung. Unterlässt der Auftraggeber die Mängelrüge, so gilt die Schaltung der Anzeige als mangelfrei genehmigt.

Haftung
Eine Haftung des EQUINOX Musikfestivals Köln sowie deren Vertretern oder Erfüllungsgehilfen auf Schadensersatz, insbesondere wegen Verzugs, Nichterfüllung, Schlechterfüllung oder unerlaubter Handlung besteht nur bei Verletzung von Kardinalpflichten, auf deren Erfüllung der Auftraggeber in besonderem Maße vertrauen darf. Der Haftungsausschluss gilt nicht für die Fälle des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit oder für eine Haftung wegen zugesicherter Eigenschaften.
Soweit Kardinalpflichten in dem vorgenannten Sinne fahrlässig verletzt werden, ist die Haftung auf den vertragstypischen Schaden (Preis der Stellenanzeige) begrenzt.
Gegenüber Kaufleuten ist in jedem Fall die Haftung für grobe und leichte Fahrlässigkeit, bei Erfüllungsgehilfen, die nicht gesetzliche Vertreter oder leitende Angestellte sind, auch für Vorsatz, auf den üblicherweise und typischerweise in derartigen Fällen voraussehbaren und vom Auftraggeber nicht beherrschbaren Schaden begrenzt.
EQUINOX Musikfestival Köln haftet im Zusammenhang mit der Veröffentlichung der Werbeanzeigen nicht

    * für fehlerhaft empfangene oder auf Datenträgern übersandte oder übertragene Daten,
    * wenn seitens des Informationsanbieters / Netz- und Netzdienste-Anbieters im Rahmen der mit dem Kunden getroffenen Datenübertragungsvereinbarung keine Freischaltung oder Datenübertragung erfolgt,
    * für Folgeschäden aus einem Ausfall der Datenübertragung
    * für inhaltlich und/oder sachlich fehlerhafte Daten (z.B. von Preisen oder Bild- und Textinformationen) sowie sich daraus ergebende falsche Berechnungen.
    * Es besteht keine Haftung des EQUINOX Musikfestivals Köln für die übermittelten Informationen und zwar insbesondere nicht für deren Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität, auch nicht dafür, das die Informationen für den beabsichtigten Zweck des Kunden tauglich sind


Aufbewahrung von Vorlagen - Archivierung von Anzeigen
Die vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Vorlagen zur Anzeigenerstellung sind vom EQUINOX Musikfestival Köln nur auf besondere schriftliche Anforderung des Auftraggebers an diesen zurückzusenden. Die Pflicht zur Aufbewahrung endet drei Monate nach Beendigung des Anzeigenvertrages.
Wir sind nicht verpflichtet, nach Beendigung des Anzeigenvertrages die geschaltete Anzeige aufzubewahren oder anderweitig zu archivieren.

Laufzeiten / Kündigung
Die Laufzeit der Dienstleistungsverträge wird zwischen dem EQUINOX Musikfestival Köln und dem Auftraggeber im Rahmen der Auftragsvergabe vereinbart. Der Anzeigenvertrag von Printpublikationen beinhaltet dabei stillschweigend die Publikation als pdf-Datei auf der Internetpräsenz des EQUINOX Musikfestivals Köln.

Geheimhaltung, Datenschutz
Die Vertragsparteien verpflichten sich, alle Informationen und Daten, die sie vom Vertragspartner im Zusammenhang mit der Durchführung dieses Vertrages erhalten, vertraulich zu behandeln und Dritten nicht zugänglich zu machen. Die Verpflichtung erstreckt sich über die Beendigung des Vertrages hinaus.
Der Auftraggeber wird hiermit gemäß § 33 Abs. 1 Bundesdatenschutzgesetz davon unterrichtet, dass wir seine personenbezogenen Daten in maschinenlesbarer Form speichern und für Vertragszwecke maschinell verarbeiten.

Sonstiges
Erfüllungsort des Vertrages ist 50823 Köln. Für die Gewährleistungsbedingungen und die gesamte Rechtsbeziehung zwischen dem EQUINOX Musikfestival Köln und Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland
Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentliches Sondervermögen oder hat er keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland, so ist Köln ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenen Streitigkeiten.
Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform; dies gilt insbesondere auch für die Aufhebung dieser Regelung.
Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Vertragsparteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der einheitlichen UN-Kaufgesetze.
Bei Unwirksamkeit einer der vorangehenden Bestimmungen bleibt die Wirksamkeit der übrigen unberührt. Die unwirksame Klausel wird sodann einvernehmlich durch eine ersetzt, die wirtschaftlich und ihrer Absicht nach der unwirksamen Klausel am nächsten kommt.

Änderung der AGB
Es gelten die bei der Benutzung jeweils aktuellen AGB des EQUINOX Musikfestival Köln.
Die Vertragsparteien können die jeweils aktuellen AGB auch auf ihr eigenes EDV-System laden und ausdrucken.

Köln, 11.05.2007, ergänzt 13.10.2008, überarbeitet 21.07.2010


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